5 Fragen zur Forschungszulage

5 Fragen zur Forschungszulage Willkommen zu unserem neuen Beitrag, der einen umfassenden Einblick in die Welt der Forschungszulage bietet und wie diese Ihr Unternehmen voranbringen kann. Hier sind fünf entscheidende Fragen, auf die Sie die Antworten kennen sollten:

1. Wer profitiert von der Forschungszulage?
Die Forschungszulage steht grundsätzlich allen Unternehmen in Deutschland offen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Konzerne können von dieser Förderung profitieren, sofern sie steuerpflichtig sind. Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen sind jedoch von der Zulage ausgeschlossen. Als einziges Förderprogramm biete die Forschungszulage die Option einer rückwirkenden Förderung ab 2020.

2. Welche Vorteile bringt das Wachstumschancengesetz mit sich?
Das Wachstumschancengesetz hat eine Reihe von Verbesserungen für die Forschungszulage eingeführt, die Unternehmen ermutigen sollen, mehr in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu investieren. Dazu gehören die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage, eine höhere Förderquote für KMU und die Berücksichtigung zusätzlicher Kosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter im Rahmen von F&E-Projekten.

3. Was prüft die Bescheinigungsstelle genau?
Die Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ) prüft eingereichte Vorhaben daraufhin, ob sie den Kriterien für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entsprechen, insbesondere ob sie neuartig sind und das Ergebnis ungewiss ist Dazu gehört auch die Einstufung der Tätigkeiten als Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung gemäß den Richtlinien der Europäischen Union.

4. Wie funktioniert der Antragsprozess für die Forschungszulage?
Der Antragsprozess für die Forschungszulage ist zweistufig. Zuerst muss eine Bescheinigung von der Bescheinigungsstelle eingeholt werden, die bestätigt, dass das geplante Vorhaben den Anforderungen des Gesetzes entspricht. Nach Erhalt dieser Bescheinigung kann die eigentliche Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

5. Welche Erfolgschancen bieten sich?
Im Unterschied zu richtlinienbasierten Förderprogrammen besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen sogar ein gesetzlicher Anspruch auf die Forschungszulage. Gleichwohl lehnt die Bescheinigungsstelle einen erheblichen Teil der Anträge ab – oft weil Neuartigkeit und Risiken nicht im Sinne der gesetzlichen Kriterien formuliert sind. Häufig werden auch nicht alle Projektbestandteile (z.B. Fehlschläge) und alle abrechenbaren Kosten berücksichtigt.
Wir bei Euverion kennen diese und andere Fallstricke: mit unserer langjährigen Erfahrung analysieren wir Ihre F&E-Projekte von Grund auf, erarbeiten mit Ihnen und für Sie die geforderten Erläuterungen und stellen sicher, dass die Antragstellung den Kriterien genügt.

Bereit, die Vorteile der Forschungszulage für Ihr Unternehmen zu nutzen? Kontaktieren Sie uns noch heute, damit unsere Experten Ihr Projekt analysieren können. Gemeinsam gestalten wir den Antragsprozess reibungslos und maximieren Ihre Erfolgschancen!

Euverion GmbH
Michael Anders
Motzstraße 60

10777 Berlin
Deutschland

E-Mail: info@euverion.com
Homepage: https://euverion.com
Telefon: (+49) 30 – 12053391 – 0

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