Wattner SunAsset 3 GmbH & Co. KG

Das Fondskonstrukt gefällt uns eigentlich, denn hier soll völlig ohne Fremdfinanzierung \“gebaut\“ werden, heißt den Anlegern gehören die aufgestellten Solaranlagen dann.Schade ist das es noch keine benennbaren Projekt gibt, somit haben wir hier auch einen Blindpool. 

Nur was uns nicht gefällt ist die Investition in Deutschland,denn Deutschland taugt unserer Meinung nach nicht für professionelle Investitionen in Solarenergie. Hier sind Länder wie Italien, Spanien, Griechenland oder Bulgarien sicherlich besser geeignet auf Grund der dort mehr vorhandenen Sonnenstunden. Wer sich an solch einem Fonds beteiligt will aber letztlich so viel Geld verdienen wie möglich.

Eine kurze Beschreibung, die Marktsituation und Zahlen:
Kapitalanleger beteiligen sich an der Wattner SunAsset 3 GmbH & Co. KG unmittelbar als Direktkommanditisten oder mittelbar als Treugeber. Es besteht für jeden Treugeber die Möglichkeit, seine über die Wattner Treuhand GmbH bestehende mittelbare Beteiligung jederzeit in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umzuwandeln und sich mit der übernommenen Haftsumme in Höhe von 10% seiner Pflichteinlage als Direktkommanditist in das Handelsregister eintragen zu lassen.

Die Fondsgesellschaft investiert über Objektgesellschaften in schlüsselfertige Solarkraftwerke in Deutschland, betreibt diese über den prognostizierten Zeitraum und verkauft die Investitionsobjekte zum Ende der Fondslaufzeit. Für den Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf der Solarkraftwerke profitiert der SunAsset 3 von gesetzlich garantieren Einspeisevergütungen für den Solarstrom.

Die Investitionsobjekte stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Zur Investition vorgesehen ist das bereits durch Wattner gesicherte Solarkraftwerk Rüsselsheim I. Weitere Investitionsentscheidungen der Emittentin werden erst nach Aufstellung des Prospektes entsprechend dem Stand der Einzahlung des Kommanditkapitals getroffen.

Der Fonds läuft bis zum 31.12.2019 und wird zum Ende der Laufzeit liquidiert. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.