TitelShedlin Capital AG steht in der Kritik – tausende Anleger und ihre Familien bangen um ihr investiertes Kapital!
bewirbt sich selber mit der Aussage, ein unabhängiges, innovatives und international agierendes Emissions- und Investmenthaus zu sein. Weltweit ist das Unternehmen dabei für seine Anleger im Gesundheitswesen, in der Infrastruktur, in der Immobilienprojektentwicklung und in erneuerbaren Energien tätig.
Klingt gut, aber hält die Shedlin Capital AG mit ihrem Vorstand Rafael Saorin Hita auch das, was sie verspricht?
Das Unternehmen bietet nicht nur privaten Anlegern die Möglichkeit, ihr Kapital zu investieren, sondern auch für institutionelle Investoren verspricht die Aktiengesellschaft eine attraktive Investmentlösung.
Hierzu hat die Shedlin Capital AG bereits zahlreiche Publikumsfonds platziert. Es handelt sich um Infrastructure 1, Latin American Property 1, Chinese Property 1, Middle East Health Care 2, Middle East Health Care 1 und New European Frontiers 3. Allesamt klingen nicht nur international, sondern diese Fonds betreffen auch Investitionen in Wachstumsmärkte wie Asien, Latein-Amerika und im Mittleren Osten.
Allerdings machte gerade das Projekt in Abu Dhabi Furore. Deutsche Anleger sollen in den Bau einer Luxusklinik knapp 100 Millionen Euro investiert haben.
Eine Investition in eine Luxusklinik in Abu Dhabi klingt zunächst auch nach einer lukrativen Anlage. So ist es doch auch allgemeinhin bekannt, dass sich Scheichs immer wieder in deutschen Kliniken behandeln lassen, da die medizinische Versorgung und das Gesundheitswesen in Deutschland für hohe Qualität und Fachkompetenz steht. Warum also nicht gleich eine solche Klinik im Emirat erbauen?
Versprochen wurden Renditen von bis zu 14% und die kurze Restlaufzeit von nur 5 Jahren sollte den Fonds für Anleger mit kurz- bis mittelfristigen Anlegerhorizont besonders attraktiv machen.
Das Ergebnis des Middle East Health Care 2 (MEHC 2) sieht jedoch alles andere als „gesund“ aus, die Operation scheint misslungen: Das German Medical Center wurde geschlossen. Eine Auffanglösung zur Rettung der Anlegergelder ist noch immer nicht in Sicht.
Die Bilanzen des Unternehmens weisen schon jetzt hohe Verluste auf. Ein Totalverlust für die zahlreichen Anleger scheint nicht ausgeschlossen.
Wurden die Anleger auf dieses Risiko hingewiesen?
Die zahlreichen Anleger der Shedlin Capital AG sind auf das äußerste verunsichert. Fehlentscheidungen im Management lassen berechtigte Zweifel aufkommen und die Anleger zu Recht skeptisch werden.
Ausweislich der Homepage der Shedlin Capital AG arbeitet diese mit Vertriebspartnern zusammen. Dies bedeutet auch, dass sie sich etwaige Falschberatungen durch ihre Vertriebspartner und den tätig gewordenen Beratern zurechnen lassen muss (§ 278 Bürgerliches Gesetzbuch). Die Bondrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (XI ZR 12/93) legt klare Kriterien für die ordnungsgemäße Anlegerberatung fest.
Der Berliner Rechtsanwalt und Gründungspartner Herr Dr. Thomas Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner weiß aus seiner langjährigen Berufserfahrung, dass immer wieder erhebliche Beratungsfehler stattfinden und Risiken unerwähnt bleiben, dabei ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hier eindeutig:
„Kapitalanlageberater oder Anlagevermittler sind dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Beratung des Anlegers vorzunehmen. Dabei ist es wichtig, auf den jeweiligen Menschen einzugehen und hier eine anlage-, aber auch anlegergerechte Beratung vorzunehmen. Der Anlageberater muss über sämtliche Risiken aufklären. Hierbei hilft es auch nicht, sich am Ende einzig auf das Emissionsprospekt zu berufen. Dadurch kann sich ein Unternehmen nicht von seiner Haftung freisprechen.“
Tätigwerden im Sinne des Kapitalanlegers
Zwar sollten die Anleger der Shedlin Capital AG mit gesundem Misstrauen die Entscheidungen der Gesellschaft weiter verfolgen und keinesfalls einen Verlust ihrer angelegten Gelder so einfach hinnehmen.
„ Allerdings liegt die Verantwortung für die Anlegergelder bei der Shedlin Capital AG selbst. Der Vorstand des Unternehmen, Rafael Saorin Hita, sollte eine Sanierung des Unternehmens anstrengen, um so auch die Anlegergelder zu retten. Dies müsste auch im Sinne des Firmengründers Robert G. Schmidt liegen. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Herrschaften in Anbetracht der investierten Anlegergelder im neunstelligen Bereich entscheiden werden.“, so Rechtsanwalt Dr. Schulte.
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