Das Landgericht Hamburg verurteilte am 2. September 2008 die Betreiberin einer Anwaltskanzlei, die sich auf Kapitalanlegerschutz spezialisiert hat, unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro (ersatzweise Ordnungshaft) dazu, es zu unterlassen, zwei bestimmte Behauptungen zu verbreiten bzw. aufzustellen. Dem ging...