Einen besonderen Schutz genießen Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung. Wer ein Kulturdenkmal zerstören, beseitigen, aus seiner Umgebung entfernen oder in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigen will, benötigt dafür die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Der Staat behält sich die gesetzliche Hoheit über den gesamten Denkmalschutz vor....
Wandel und Herausforderung Die Pflege, der Schutz und die wissenschaftliche Erforschung kirchlicher Denkmale befinden sich besonders in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Durch eine differenzierte Rechtsetzung der Diözesen wird gewährleistet, dass sich der Umgang mit den kirchlichen Kulturgütern – sowohl den...