Rechtsanwalt Tintemann: Erfolg gegen Domnowski Inkasso GmbH vor dem Landgericht Hamburg

In einem Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Verfügung hat die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte einen Prozesserfolg gegen die Domnowski Inkasso GmbH vor dem Landgericht Hamburg erzielt. Das Gericht gab der Donnowski Inkasso GmbH am 12.09.2012 im Rahmen der einstweiligen Verfügung auf, den in der Datenbank der Schufa Holding AG enthaltenen Negativ-Eintrag über den Antragsteller zu widerrufen.

Hintergrund der Entscheidung war, eine Forderung, die die Domnowski Inkasso GmbH in Höhe von 573,00 € gegen den nunmehr erfolgreichen Antragsteller geltend machte. Der Antragsteller konnte sich nicht er klären, aus welcher Vertragsbeziehung die Forderung stammte und wandte sich daher an die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner. Diese rieten dazu, die Angelegenheit möglichst schnell gerichtlich klären zu lassen. Aus diesem Grund wurde noch am gleichen Tag, an dem sich der Mandant bei den Rechtsanwälten meldete, ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg eingereicht. Der Erlass der einstweiligen Verfügung erfolgte nur zwei Tage später.

Für die Domnowski Inkasso hat sich der Rechtsstreit als teure Angelegenheit herausgestellt. So musste die Gesellschaft die Verfahrenskosten in Höhe von 971,23 € ausgleichen. Zudem gab die Gesellschaft nunmehr gegenüber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner eine sogenannte Abschlusserklärung mit Datum vom 04.12.2012 ab, in welcher sie die einstweilige Verfügung als verbindlich anerkannte und sich verpflichtete, weitere Kosten in Höhe von 961,28 € auszugleichen.

Rechtsan walt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann, der hier erfolgreich für den betroffenen Mandanten prozessiert hat, meint zu dem Verfahrensablauf: „In dem vorliegenden Verfahren wurde am letzten Tag der auslaufenden Frist, die einen Monat ab Kenntnis des Negativeintrages beträgt, durch unsere Kanzlei sofort und ohne Zögern der Erlass der einstweiligen Verfügung beantragt. Unser schnelles Handeln zahlte sich hier aus. Die betroffene Gegenseite hat sich nicht mehr gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg gewehrt und musste daher alle entstandenen Kosten tragen. Wir raten daher Betroffenen, die unter Schufa-Negativeinträgen leiden, sich unverzüglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.“

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist bereits seit Jahren aus dem Gebiet des Datenschutzrechts tätig und konnte schon vielen Betroffenen gegen unberechtigte Schufa-Einträge verschiedener Unternehmen helfen.

V.i.S.d.P.
Sven T intemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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