Gothia Deutschland GmbH veranlasst Löschung eines Schufa Eintrags
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner haben einen weiteren Erfolg gegen Schufa-Negativeinträge erzielt. Hilfe für die Betroffenen und ihre Familien durch außergerichtliche Verfahren führen zur Löschung von einem Schufa Eintrag.
Bestellen Sie im Internet?
Es meldete sich eine betroffene Hausfrau und Mutter und teilte mit, sie habe im Jahr 2012 bei der H & M Hennes und Mauritz B. V. & Co. KG Waren im Internet bestellt und diese sie leider nicht gleich bezahlen können. Aber Mahnungen habe sie jedoch auch nicht erhalten. Daraufhin wurde ein negativer Eintrag Bei der SCHUFA Holding AG durch die beauftragte Gothia Deutschland GmbH vorgenommen.
Negativeintrag bei der Schufa bedeutet wirtschaftliche Einschränkung
Dieser negativer Eintrag hatte weitere Auswirkungen, wie die betroffene Mutter und ihr Ehemann am eigenen Leib erfahren sollten. Denn sie wollten sich mit ihren Kindern gerne eine neue Mietwohnung suchen, konnten das jedoch nicht verwirklichen, da der Negativeintrag bei der Schufa Holding AG an der Kreditwürdigkeit zweifeln ließ. Oftmals wird zur Bonitätsauskunft über zukünftige Mieter eine Auskunft eingeholt, da Vermieter auf der sicheren Seite sein mögen. Für die betroffene Familie war daher schnelle anwaltliche Hilfe notwendig, um den negativen Eintrag zur Löschung zur bringen.
Verkettung unterschiedlicher Umstände
Nach Vorliegen einer Deckungsschutzzusage setzten sich die Rechtsanwälte von Dr. Schulte und Partner mit der Gegenseite in Verbindung, monierten den negativen Eintrag und setzten eine Frist zur Löschung. Daraufhin teilte die Gothia Deutschland GmbH mit, sie habe mehrfach Mahnschreiben geschickt und ginge davon aus, dass diese die Betroffene auch erreicht hätten. Hierbei stellte sich jedoch heraus, dass die Mahnschreiben wohl allesamt an eine veraltete Adresse geschickt worden waren und es konnte auch keine Nachsendung erfolgen, da der Nachsendeauftrag bereits ausgelaufen war.
Zwar hielt die Gothia Deutschland GmbH an ihrer Forderung von Inkassokosten fest, erklärte sich jedoch bereit, die Löschung des Schufa Merkmals zu veranlassen, dadurch war die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wieder hergestellt und das außergerichtlich.
Zu der Angelegenheit meint Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:
„Erfreulicher Weise hat hier die Gothia Deutschland GmbH bereits im außergerichtlichen Verfahren eingelenkt und den für die Betroffene sehr belastenden Schufa-Negativeintrag zur Löschung gebracht. Wenn die eintragende Stelle den Erhalt von Mahnschreiben oder Kündigungsschreiben nicht beweisen kann, zum Beispiel weil diese nicht als Einschreiben mit Rückschein geschickt wurden, liegt ein wesentliches Beweisproblem seitens der eintragenden Stelle vor. Sie kann sich gerade nicht darauf berufen, dass kein Postrückläufer erfolgt sei. Hier kommt es immer wieder zu Zustellungsmängeln, insbesondere, wenn die betroffenen Personen auf Grund eines Umzuges mittlerweile an einer neuen Adresse wohnhaft sind.“
Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner konnten in der Vergangenheit bereits zahlreichen Betroffenen helfen, schon im außergerichtlichen Verfahren Negativ-Einträge bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen. Meist genügen hier schon deutliche Anschreiben mit Hinweisen auf die Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes an die eintragende Stelle, um diese zu einem Einlenken zu bewegen.
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann
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