Gothia Deutschland GmbH löscht erneut Schufa Eintrag

Ware wird bestellt, geliefert, ausprobiert und dann? Aus Versehen wurden die neuen Lieblingsstücke nicht bezahlt, eine Forderung entsteht und diese führt dann zu einem negativen Eintrag bei der Schufa Holding AG. Das passiert heute öfter, aber die Auswirkungen für die Betroffenen bedeuten immer kleine bis große wirtschaftliche Einschränkungen bis hin zur wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit. Ein negativer Schufa – Eintrag betrifft  auch die Bonität, denn  aus den gemeldeten Daten errechnet die SCHUFA verschiedene Bonitätswerte, den sogenannten Score. Umso schlechter diese Werte ausfallen, umso schlechter sieht die Kreditwürdigkeit des Betroffenen aus.

Schnelle Hilfe ist hier gefordert!

Erkennen die Betroffenen, dass ein negativer Schufa-Eintrag von ihnen vorliegt, möchten sie natürlich der Ursache auf den Grund gehen, wenn sie sich keinem Fehlverhalten bewusst sind. Denn häufig kommt es zu Fehlern bei Schufa-Einträgen und Score-Werten. Die Gründe sind unterschiedlicher Natur, es gibt nichts was es nicht gibt. Teilweise klar rechtswidriges Verhalten, teilweise komplexe Bankrechtsfragen. In diesem Fall hat die Gothia Deutschland GmbH erneut einen von ihr bei der Schufa lancierten Negativeintrag zur Löschung gebracht, nachdem eine Intervention der Kanzlei Dr. Schulte und Partner erfolgt war.  Bei dem Eintrag handelte es sich um eine bestehende Forderung der Firma  H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG aus einem Warenlieferungsvertrag gegen eine unserer Mandantinnen. Wie die Gothia nunmehr mitteilte wurde der Eintrag bereits im letzten Jahr gelöscht, aber leider die Betroffene jedoch hierüber nicht informiert. 

Prüfung und Informationsfluss?

 

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht teilt mit: „Oft wird ein Schufa Negativeintrag durch die eintragende Stelle automatisch und ohne inhaltliche Prüfung vorgenommen. Man spricht dann auch von einer Blindmeldung. Zudem soll oftmals der Betroffene mithilfe des Schufa-Eintrages als Druckmittel zur schnellen Begleichung der Forderung gebracht werden. Das diese gängige Geschäftspraxis in der Regel zu immensen wirtschaftlichen Problemen bei den Betroffenen führen kann, scheint die eintragenden Stellen in keinerlei Weise zu interessieren. Hier hilf oft nur noch der Weg zum Anwalt.“

 

Fazit:

 

Auch in der Vergangenheit hat die Gothia Deutschland GmbH nach Aufforderung durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner bereits öfter Negativeinträge bei der Schufa Holding AG zur Löschung gebracht. Hierzu Rechtsanwalt Tintemann: „Erfreulicherweise konnte unsere Kanzlei innerhalb der letzten drei Tage drei Löschungen von Schufa-Eintragen durch die Gothia Deutschland GmbH als Erfolge verzeichnen. Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte erzielen durch außergerichtliche Verfahren die Löschung von Schufa Einträgen. Es zeigt sich somit, dass kritisches Nachfragen bei der eintragenden Stelle schnell zum Einlenken und zur freiwilligen Löschung von Schufa-Meldungen führen kann.“

 

V.i.S.d.P.

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte

Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)

10117 Berlin (Mitte)

Telefon: (030) 71520670

Telefax: (030) 71520678

e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Internet: http://www.dr-schulte.de