Fürsorgepflicht und Schutz von kirchlichen Kulturdenkmalen
Einen besonderen Schutz genießen Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung.
Wer ein Kulturdenkmal zerstören, beseitigen, aus seiner Umgebung entfernen oder in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigen will, benötigt dafür die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Der Staat behält sich die gesetzliche Hoheit über den gesamten Denkmalschutz vor. Das stellt sich die Frage:
Gibt es eigentlich eine spezifisch kirchliche Denkmalpflege?
Häufig weisen Denkmalpfleger darauf hin, dass es an sich nur eine Denkmalpflege, die auf definierten Grundsätzen wie z.B. der Charta von Venedig u. a. basiert, geben dürfte. Und danach unterliegen alle Denkmäler, ob Kirchen oder Bürgerhäuser, ob Kunstdenkmäler aus Mittelalter oder Neuzeit nicht nur einheitlichen denkmalfachlichen Grundsätzen, sondern auch einem möglichst einheitlichen methodischen Vorgehen.
Eric Mozanowski hierzu: „Die Denkmalpflege stellt in Deutschland ein noch recht junges Konzept dar. Der Denkmalschutz ist heutzutage Sache der Bundesländer in Deutschland, so dass 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze existieren. Zwar ist allen gemein, dass sie die Pflege und den Schutz von Kulturdenkmälern zum Inhalt haben und deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.
Prinzipiell wäre es hilfreich, wenn es auch von Seiten der Kirche, den Kommunen oder von privater Seite eine Denkmalpflege gibt, die sich nicht von der staatlichen unterscheidet. Dieses wurde im Mai/Juni 2011 in der Ausstellung „Kultraum – Kulturraum. Kirchliche Denkmalpflege im Erzbistum München und Freising“ in der ehem. Karmeliterkirche in München thematisiert.“
Kirchliche und weltliche Denkmalpflege
Sowohl der kirchlichen als auch der profanen Denkmalpflege stehen die gleichen Methoden zur Analyse, Aufnahme und Konservierung zur Verfügung: Archivalien- und Bildrecherche, baustatische Analyse, Bemusterung, Dokumentation, Ikonografie und Ikonologie, Kartierung, Kunsttopografie, kunstwissenschaftliche Recherche, naturwissenschaftliche Analyse, stratigrafischer Befund, technischer Befund sowie Wartung und Monitoring.
Eric Mozanowski hierzu: „Eigentlich stehen sich kirchliche und weltliche Denkmalpflege keinesfalls im Weg. Wenn es etwa um Solaranlagen zur Energiegewinnung auf Kirchendächern oder Werbeplakate auf Baugerüsten an Kirchen geht, scheint die profane Behörde sogar einen strengeren Kurs zu fahren als das Ordinariat. Und da eine Kirche das Abbild des Himmels ist, gehört die Sorge um die Kirchen zu den Kernaufgaben der Denkmalfachbehörde.“
Bei aller Diskussion um Erhaltung und Konservierung geht es doch aber immer um den Konflikt zwischen dem Erhalt des historischen Bestandes und den Nutzungsmöglichkeiten. Und durch die im Bayerischen Denkmalschutzgesetz vorgegebene Nutzungskontinuität ist gerade bei den Kirchen durch die seelsorgerische und liturgische Nutzung die längste und kontinuierliche Nutzung gegeben. Somit werden an die kirchliche Denkmalpflege berechtigterweise dann doch besondere Maßstäbe angelegt.
Zur kirchlichen Denkmalpflege zählt den Menschen alles was ihnen heilig ist: Kirchen, Wallfahrtsorte, Gnadenbilder, Kruzifixe, Statuen. All dieses verknüpft sich mit individuellen Schicksalen und Lebensstationen. Diese Tatsache fordert im Umgang mit Denkmälern von religiösem Charakter noch mehr Respekt als allein kunsthistorische oder kulturhistorische Gesichtspunkte.
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Eric Mozanowski
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