BVK sieht Vermittlersterben

Der BVK prognostiziert ein „Vermittlersterben“, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt Bestand haben sollte. 

Wenn freie Vermittler künftig die Vergütung mit ihren Kunden teilen dürfen, wie es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main vom 24. Oktober 2011 nahelegt, kommt es zu einem Vermittlersterben. Das befürchtet zumindest der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dann dürfe um die Vergütung für die geleistete Arbeit des Versicherungsvermittlers gefeilscht werden. “Damit wird einer ‘Geiz-ist-geil-Mentalität’ massiv Vorschub geleistet, unter der die Beratung und damit der Verbraucher leidet”, kritisiert BVK-Präsident Michael Heinz. Dagegen freut sich der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung: “Endlich ist Schluss mit dieser behördlichen sanktionierten Wettbewerbsverzerrung”, so der geschäftsführende Vorstand Norman Wirth. “Es konnte doch nicht so weitergehen, dass die großen Versicherer mit Payback-Punkten oder Ikea-Gutscheinen auf Kundenfang gingen, andererseits die Aufsichtsbehörde BaFin dem kleinen Makler schon bei Zugabe einer Zahnbürste mit einem Verfahren drohte”, ergänzt Wirth. Ins selbe Horn wie der BVK stößt die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen (SdV): Am Ende zähle nicht mehr die beste Beratung und das am besten passende Produkt, sondern die größte Provisionsweitergabe. Diese Befürchtung teilt auch der Versichererverband GDV. “Durch das Urteil könnte sich der Fokus des Verbrauchers weg vom individuell besten Produkt hin zum billigsten Vermittler verlagern”, heißt es dort. Dagegen argumentiert der Maklern nahestehende AfW: “Das Verbot musste fallen, da es sich – zumindest in seiner behördlichen Handhabung – um eine eindeutig den Wettbewerb beschränkende und verzerrende Regelung handelte. Wir erwarten, dass das Urteil bestätigt wird”, so Wirth weiter. Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung und Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Bafin davon Gebrauch macht. “Die Bafin wird zunächst die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, wie weiter zu verfahren ist”, sagte eine Sprecherin auf Anfrage von portfolio international. Unterdessen loben die Verbraucherzentralen das Urteil. “Die Verbraucher könnten von mehr Wettbewerb profitieren”, so Lars Gatschke von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er hofft auf Rückenwind für die Honorarberatung. Nach Meinung von Axel Kleinlein, neuer Vorstandschef des Bundes der Versicherten (BdV), löst das Urteil ein Erbeben auf dem Markt der Versicherungsvermittler aus, da die bisherige Verkaufspraxis gänzlich in Frage gestellt wird. Allerdings warnt er Verbraucher davor, ihre Entscheidung für eine Police künftig ausschließlich von der Höhe des Rabatts abhängig zu machen: “Viel wichtiger ist, dass Bedingungen und Beitrag stimmen.” (portfolio international update 03.11.2011/dpo/kmo)