BaFin gibt Herrn Andreas Heede die Abwicklung des Einlagengeschäfts auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Andreas Heede, Gauting, am 10. Oktober 2011 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch vollständige Rückzahlung der angenommenen Gelder abzuwickeln.

Herr Andreas Heede schloss mit einer Vielzahl von Dritten als „Investment-Zertifikat“ bezeichnete Vereinbarungen mit dem unbedingten Versprechen, das erhaltene Kapital nach Vertragsbeendigung nebst Zinsen wieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt Herr Andreas Heede das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.