Absage der Gesellschafterversammlung am 24. November 2011
Sehr geehrter Anleger,
wir als Fondsgeschäftsführung haben Sie mit Schreiben vom 8. November zur Gesellschafterversammlung am 24. November eingeladen sowie das Angebot der CIG Wireless zum Umtausch von geschlossenen InfraTrust Fondsanteilen an Vorzugsaktien an der CIG Wireless Corp vorgelegt.
Unsere Absicht war es, Sie umfassend über das bestehende Angebot zu informieren, damit Sie sich ein ausgewogenes Bild machen können und so eine für Sie sinnvolle Entscheidung treffen können. Die Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung durch die Anleger sollte dabei der geordneten Willensbildung dienen. Auf der Grundlage der Ihnen vorliegenden Informationen standen wir auf den zusätzlich angebotenen Informationsveranstaltungen Rede und Antwort.
Seit Wochen wurden parallel hierzu gezielt alle denkbaren Versuche unternommen, um Sie mit Falschinformationen zu desinformieren sowie uns mit einer unvergleichbaren persönlichen Hetzkampagne zu diffamieren.
Aufgrund der andauernden verleumderischen E-Mails an Anleger der InfraTrust-Fondsreihe von einem Absender, der sich ausdrücklich nicht zu erkennen geben möchte, hat Berlin Atlantic Capital (BAC) bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen Unbekannt gestellt.
Der Verfasser der anonymen E-Mails behauptet auf plumpe Weise falsche Tatsachen, die nicht nur dazu geeignet sind, den Ruf des BAC-Managements zu schädigen. Vielmehr drängt sich zwingend der Verdacht auf, dass die InfraTrust-Anleger mit den E-Mails gezielt verunsichert werden sollen, damit sich der Verfasser einen wirtschaftlichen Vorteil erschleichen kann. Zunehmend verdichten sich die Hinweise, dass es sich bei den Urhebern um ehemalige Mitglieder des BAC und Fondsmanagements handelt, die nunmehr als Konkurrenten auf dem Markt agieren.
Der Absender der anonymen E-Mails verschaffte sich nach unserer Kenntnis auf illegale Weise Zugriff zur Kundendatenbank der BAC. Es wurde daher auch der Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Dass und in welchem Umfang Sie durch diese Kampagnen verunsichert wurden, spiegelt sich auch darin, dass sich bis dato nur ein sehr geringer Teil der Anleger durch Stimmabgabe positionierte. Das Stimmverhältnis ist ausgeglichen, aber ein Großteil der Anleger hat noch keine Stimme abgegeben. Die Zeit für eine Entscheidung, das müssen wir konzedieren, ist schlicht nicht reif.
Auch CIG Wireless war zunehmend über die beispiellose Kampagne, die ihr Angebot auslöste, irritiert. Obwohl eine Angebotsverlängerung zur Durchführung von Informationsveranstaltungen zugestanden wurde, setzte die Hetzkampagne nicht aus. Im Gegenteil: Sie wird unvermindert fortgesetzt. CIG Wireless sah sich vor diesem Hintergrund außerstande, das unterbreitete Angebot aufrechtzuerhalten. Ein Investment, das derart offensiv in der Öffentlichkeit verleumdet wird, war aus der Sicht der Investoren zuletzt schlicht unvertretbar. Das Angebot ist zurückgenommen worden.
Vor diesem Hintergrund sehen wir uns gezwungen, die außerordentliche Gesellschafterversammlung am 24. November 2011 abzusagen und bitten hierfür um Ihr Verständnis. Ungeachtet dessen sind wir überzeugt, dass das Umtauschangebot sinnvoll ist und bleibt. Dies wurde in vielen Gesprächen mit einzelnen Anlegern bestätigt und kam durch deren Zustimmung zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf den anliegenden und kürzlich erschienen Beitrag von Professor Ramb verweisen. Die offene Auseinandersetzung mit dem Angebot hat uns viele wertvolle Anregungen geliefert, wie wir die Darstellung verbessern können. Wir hoffen daher nach wie vor auf eine Beruhigung der derzeit gänzlich indiskutablen Situation.
Das Funkturmportfolio der InfraTrust Fonds wird nicht veräußert, sondern verbleibt in der bisherigen Struktur. CIG verwaltet weiterhin wie in den letzten Jahren das Portfolio, an den Rahmenbedingungen ändert sich nichts. Die bisherigen Ansprechpartner bleiben weiter bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaus Weil
Geschäftsführer der Komplementärin