SAM Management Group & Ultra Sonic:Unterstellungen…………..
Es haben usn vuele Nachfragen zum Thema SAM Management Group udn Ultra Sonic erreicht.Die Fragen gingen letztlich alle darum, was die Maßnahmen der Schweizer Finanzmarktaufischt zu bedeuten haben. Wir haben dazu einmal nachfolgend die Erläuterungen auf der Seite der Schweizer Finanzmarktaufsicht gelesen und nachfolgendes gefunden.
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…bei Unterstellungen
Neben der Aufsicht über bewilligte Institute hat die FINMA die Aufgabe, gegen Gesellschaften oder Personen, die ohne entsprechende Bewilligung eine in den Aufsichtsgesetzen genannte Tätigkeit ausüben, Massnahmen zu ergreifen. In solchen Fällen kann die FINMA eine unabhängige und fachkundige Person damit beauftragen, einen aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalt abzuklären (Untersuchungsbeauftragte oder Untersuchungsbeauftragter). Die FINMA informiert über einzelne Verfahren, wenn ein besonderes aufsichtsrechtliches Bedürfnis besteht, insbesondere wenn die Information zum Schutz der Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer oder der Beaufsichtigten, zur Berichtigung falscher oder irreführender Informationen oder zur Wahrung des Ansehens des Finanzplatzes Schweiz nötig ist.
Nachstehend veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, bei denen eine Untersuchungsbeauftragte oder ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt und im Handelsregister eingetragen wurde. Der Eintrag in der Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist. Hingegen sollen die Anleger darauf aufmerksam gemacht werden, dass die FINMA bei den aufgeführten Gesellschaften oder Personen eine Untersuchung zur Frage der Unterstellungspflicht durchführt. Die Liste enthält die Namen der betroffenen Gesellschaften oder Personen, das Datum des jeweiligen Eintrages sowie weitere Informationen im Interesse des Anlegerschutzes. Betroffene Gesellschaften oder Personen werden von der Liste gestrichen, sobald die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vorgenommen wurden. Soweit eine bewilligungspflichtige Tätigkeit festgestellt und in diesem Zusammenhang eine Liquidation oder ein Konkurs angeordnet werden musste, erfolgt eine separate Publikation.
Unterstellungsverfahren
» Acento Swiss Investment Company Ltd., British Virgin Islands, Zweigniederlassung Zürich (17.12.2009)
» Asset Treuhand AG (05.03.2012)
» Forexone Group AG (13.10.2009)
» Forexone Ltd., Larnaca, Zweigniederlassung Wädenswil (13.10.2009)
» IBPV – Investmentgesellschaft für die berufliche und private Vorsorge AG (13.11.2009)
» SAM Management Group AG (05.03.2012)
» Ultra Sonic Holding AG (05.03.2012)
Zitat Ende
Schaut man sich einmal die \“Menge der Verfahren\“ an in diesem Bereich, dann muss es nach Ansicht der Schweizer Finanzmarktaufsicht sicherlich hinreichende Gründe für die Maßnahmen gegeben haben. was dabei herauskommen wird? Nun, das wäre reine Spekulation und würde im Ergebnis zu noch mehr Verunsicheruing der Anleger führen. Daran wollen wir uns nicht beteiligen, sondern wollen abwarten was das Ergebnis der Prüfung dann besagt und was daraus zu folgern wäre.Unsere einizige Kritik ist, dass die SAM AG die scheinbar jetzt eingeführten Maßnahmen gegenüber den Kunden hätte sicherlich 4 Wochen früher geschehen können, aber vielleicht hat man erst mal über den richtigen Weg nachdenken müssen.Nun heisste s einfach abwarten.
Alle Vermittler sollten aus unserer Sicht bereits j e t z t ihre Mandanten über den Vorgang informieren um den Kommunikationsprozess so zu unterstützen. Die Anleger werden das sicherlich honorieren.