Provisionsweitergabe
Es ist ein uraltes Gesetz, welches aber heute immer noch Bestand hat.Noch hat, könnte man hier sagen, denn es könnte sich hier etwas ändern.
In einem jetzt bekanntgewordenen Urteil eines Frankfurter Gerichtes wurde dieses Gesetz \“gekippt\“. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, dann wäre das ein weiteres Stück Weg zum Ziel der Honorarberatung.Das für die Honrarberatung aufgewendete Honorar könnte dann vond en Kunden über die Weiergabe der Provsion zurückerlangt werden.VG Frankfurt am Main Az. 9 K 105/11.FG.