Pleiten bei Schifffonds: auch Marnavi Splendor und CFB-Fonds 153 bedroht:Rechtsanwälte Justus berichten
Diejenigen Anleger, die auf den Bau und den Betrieb von Schiffen gesetzt hatten, müssen zwei weitere schlechte Nachrichten verkraften: der Marnavi Splendor Fonds des Fondsbetreibers KGAL sowie der CFB-Fonds 153, der in die NEPTUNO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS \“MARILYN STAR\“ KG investiert hatte, stehen vor ernsthaften Problemen.
Schifffonds sind zunehmend von der Insolvenz bedroht:
Zum einen ist der Marnavi Splendor Fonds des Emissionshauses KGAL insolvent. Im Zuge der Insolvenz wird nun im Rahmen einer Zwangsversteigerung das Schiffe verwertet, um das restliche Kapital zu Geld zu machen. Der Fonds war in Schieflage geraten, weil im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise die Umsätze und Belegzahlen im Schiffsgeschäft rapide zurückgegangen waren. In der Folge wurden bereits im Jahr 2008 Sanierungsprogramme für viele Unternehmen aus der Schiffsbranche notwendig, die unter anderem oftmals Tilgungsstundungen von Bankkrediten vorsahen; weil 2011 einige dieser Programme enden, ohne dass die Sanierung bereits eine befriedigende Wirkung entfaltet hätte, wollen die beteiligten Banken nicht länger auf die Rückzahlung ihrer Darlehen verzichten, was wiederum zu Liquiditätsengpässen und schlimmstenfalls zur Insolvenz des jeweiligen Unternehmens führt. Beispiele für derartige Insolvenzen sind die Schicksale der Schifffonds John Mitchell, Lilly Mitchell und Adele C des Anbieters Embdena Partnership. Durch einen Verkauf der Schiffe können die Banken nun wenigstens ihr eigenes eingesetztes Kapital retten; für die 330 Anleger als Anteilseigner mit einer Einlagesumme von ca. 11 Mio. € bedeutet der Verkauf des Schiffs im Fall des Marnavi Splendor Fonds im schlimmsten Falle jedoch wohl den Totalverlusts ihres Kapitals.
Ratsam ist daher, sich rechtzeitig von einer Beteiligung am Fonds zu lösen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen. Problematisch in diesem Zusammenhang kann jedoch die drohende Verjährung sein: die schlechte wirtschaftliche Lage war den Anlegern wohl schon seit Beginn der Sanierungskonzepte 2008 bekannt, so dass am 31.12.2011 Verjährung eintreten kann. Eile ist also geboten.
Zum anderen treten auch beim CFB-Fonds 153 „Marilyn Star“ gehäuft negative Meldungen auf. Pressemitteilungen berichten von Wertverlusten und reduzierten Ausschüttungen, die ganz im Gegensatz zu den vorher verbreiteten Werbeaussagen stehen: dort sei von überplanmäßigen Ergebnissen die Rede gewesen. Anlegern, die sich von dem Fonds lösen wollen, können sich hier unter Umständen auf Beratungsfehler, falsche Angaben in den zugrundeliegenden Prospekten oder die so genannte Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützen, die einen Schadensersatzanspruch bejaht, wenn bei der Beratung Rückvergütungen an den Bankberater geflossen sind.
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