Monat: November 2011

\“Acontis AG\“ und \“Pavlik Treuhand AG\“ sind keine nach § 32 KWG zugelassenen Institute

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie Unternehmen, die unter der Bezeichnung \“Acontis AG\“ und \“Pavlik Treuhand AG\“ über das Internet (auch) an das Publikum in Deutschland mit Geldanlageangeboten herantreten, keine Erlaubnis für ihre Geschäftstätigkeit erteilt hat. Die...